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Sozialhilfe beantragen

Ausgangslage / Problem: Der Gesuchskern ist kantonal einheitlich. Unterschiede bestehen beim Zugang zum Formular (Schalter, Telefon, PDF) und beim Zeitpunkt des Erstgesprächs. Bei nicht getrennt lebenden Ehepaaren unterzeichnen grundsätzlich beide. Vorschlag / Idee: Im SSP soll ein schriftliches Gesuch entstehen, das an den zuständigen kommunalen oder regionalen Sozialdienst geht. Erfasst werden Personalien, Unterstützungseinheit, Wohnsituation, finanzielle Situation und Grund der Notlage. Die Dokumentenliste richtet sich nach der kantonalen Checkliste. Die Person bestätigt Rechte und Pflichten, Vollmacht und Einverständnis für den Aussendienst. Für akute Notlagen verweist das SSP auf Telefon oder Schalter. Das SSP prüft keinen Anspruch und entscheidet nicht. Dabei soll insbesondere geprüft werden: ob ein unvollständiges Gesuch eingereicht und später ergänzt werden darf wie die Beteiligung der Partnerin bzw. des Partners digital umgesetzt wird Datenschutz-Folgenabschätzung, Zugriffskonzept, Verschlüsselung und Aufbewahrung, da besonders schützenswerte Personendaten verarbeitet werden Nutzen für Gemeinden: Gesuche gehen mit Angaben und Unterlagen gemäss kantonaler Checkliste ein. Nutzen für Einwohnerinnen und Einwohner: Gesuch ohne vorgängiges Bestellen des Formulars; Personalien aus dem SSP-Profil. Betroffene Rolle(n) / Abteilung(en): Kommunaler bzw. regionaler Sozialdienst / Aussendienst des Kantonalen Sozialdiensts / Sozialbehörde / Gesuchstellende Aktueller Stand: Der Service wurde in der Service Factory fachlich erfasst und hier als Grobkonzept zusammengefasst. Der Prozess wird in der Detailausarbeitung weiter geschärft und kann sich noch ändern. Als Nächstes werden die offenen Punkte geklärt.