Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge beantragen
Ausgangslage / Problem: Der Prozess ist durch Bundes- und Aargauer Recht standardisiert und in allen Gemeinden gleich. Unterschiede bestehen bei der zuständigen Stelle und bei lokalen Zusatzunterlagen. Vorschlag / Idee: Im SSP soll ein Gesuch entstehen, in dem die Person die Art des Unterhaltsanspruchs wählt, unterhaltsberechtigte und unterhaltspflichtige Person, vollstreckbaren Rechtstitel und ausstehende Beiträge erfasst. Einkommen und Vermögen werden nur abgefragt, wenn eine Kostenbeteiligung zu prüfen ist (nicht bei Kindesunterhalt). Das Inkasso selbst erfolgt in der Fachbearbeitung, nicht im SSP. Inkassohilfe zahlt kein Geld aus und bleibt von der Alimentenbevorschussung getrennt; beide starten über den gemeinsamen Einstieg «Alimentenhilfe». Dabei soll insbesondere geprüft werden: ob eine Anbindung an die Alimenten- bzw. Sozialfallführung für Übergabe und Statusrückmeldung möglich ist Nutzen für Gemeinden: Gesuche gehen mit Rechtstitel und Rückstandsaufstellung vollständig ein. Nutzen für Einwohnerinnen und Einwohner: Gemeinsame Erfassung mit der Alimentenbevorschussung; Finanzangaben nur, wenn nötig. Betroffene Rolle(n) / Abteilung(en): Alimenten- bzw. Sozialfachstelle / unterhaltsberechtigte Personen und gesetzliche Vertretungen Aktueller Stand: Der Service wurde in der Service Factory fachlich erfasst und hier als Grobkonzept zusammengefasst. Der Prozess wird in der Detailausarbeitung weiter geschärft und kann sich noch ändern. Als Nächstes werden die offenen Punkte geklärt.
