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Ein- oder Auszug aus einem Geschäftslokal melden

Ausgangslage / Problem: Der Bezug oder das Verlassen eines Geschäftslokals ist in einzelnen Gemeinden meldepflichtig, mit Meldefrist nach Bezug. Vorschlag / Idee: Im SSP soll eine Meldung entstehen, in der die Person Einzug oder Auszug wählt und angibt, ob sie für das Unternehmen oder als Vermieterin bzw. Verwaltung meldet. Firmendaten können über eine Firmen- bzw. UID-Suche übernommen werden. Bei einem Auszug kann die frühere Einzugsmeldung referenziert werden. Es braucht keine Unterschrift, keine Gebühr und keine Nachweise. Werden Lebensmittel angeboten, erhält die Person einen Hinweis auf die kantonale Meldung. Dabei soll insbesondere geprüft werden: ob der Service nur in Gemeinden mit Meldepflicht oder in allen Gemeinden als freiwillige Meldung aktiviert wird ob die Rolle Vermieterin bzw. Verwaltung zugelassen wird ob die Firmen- bzw. UID-Suche Rechtsform und Sitz liefert über welchen Kanal die Meldung je Gemeinde übergeben wird (E-Mail, GEVER oder Fachsystem) Nutzen für Gemeinden: Meldungen gehen strukturiert an die Betriebsaufsicht; Ein- und Auszug sind miteinander verknüpft. Nutzen für Einwohnerinnen und Einwohner: Meldung ohne Unterschrift und Nachweise; beim Auszug werden Daten aus der Einzugsmeldung übernommen. Betroffene Rolle(n) / Abteilung(en): Betriebsaufsicht / Gewerbepolizei / Unternehmen / Vermieterinnen und Verwaltungen Aktueller Stand: Der Service wurde in der Service Factory fachlich erfasst und hier als Grobkonzept zusammengefasst. Der Prozess wird in der Detailausarbeitung weiter geschärft und kann sich noch ändern. Als Nächstes werden die offenen Punkte geklärt.