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Bestattungswunsch hinterlegen

Ausgangslage / Problem: Zuständig ist das Bestattungsamt bzw. die Gemeindekanzlei der Wohngemeinde. Ein Teil der Gemeinden bietet das Hinterlegen heute per Formular oder online an, Form und Einreichung unterscheiden sich. Vorschlag / Idee: Im SSP sollen Einwohnerinnen und Einwohner ihren Bestattungswunsch neu hinterlegen, ändern oder widerrufen können. Erfasst werden Bestattungsart, Grabart und Friedhof aus dem Gemeindekatalog mit Kostenhinweis, weitere Wünsche und optional eine Kontaktperson. Das Bestattungsamt prüft die Umsetzbarkeit und legt den Wunsch versioniert ab, sodass er bei einer späteren Todesfallmeldung auffindbar ist. Dabei soll insbesondere geprüft werden: ob eine Anbindung an das Einwohnerregister und die Fachapplikation des Bestattungsamts möglich ist wie der Wunsch bei der späteren Todesfallverarbeitung zuverlässig angezeigt wird Nutzen für Gemeinden: Wünsche liegen strukturiert und versioniert vor. Nutzen für Einwohnerinnen und Einwohner: Hinterlegen, Ändern und Widerrufen online; Bestätigung mit PDF-Kopie. Betroffene Rolle(n) / Abteilung(en): Bestattungsamt / Gemeindekanzlei / Zivilstandskreis / Einwohnerinnen und Einwohner Aktueller Stand: Der Service wurde in der Service Factory fachlich erfasst und hier als Grobkonzept zusammengefasst. Der Prozess wird in der Detailausarbeitung weiter geschärft und kann sich noch ändern. Als Nächstes werden die offenen Punkte geklärt.