Aufnahme ins Ortsbürgerrecht beantragen
Ausgangslage / Problem: Voraussetzung ist das Gemeindebürgerrecht derselben Gemeinde. Die Gemeinden unterscheiden sich bei Wohnsitzdauer, Zusatzkriterien, Sonderkategorien und Einkaufssumme. Entscheidorgan ist die Ortsbürgergemeindeversammlung. Vorschlag / Idee: Im SSP soll ein Gesuch entstehen, das je nach bestehendem Bürgerrecht führt: nur Ortsbürgerrecht, verknüpft mit dem Antrag auf Gemeindebürgerrecht oder Hinweis auf die ordentliche Einbürgerung. Gemeindespezifische Sonderfälle werden nur angezeigt, wenn die Gemeinde sie anbietet. Die Wohnsitzdauer wird gegen die Gemeindevorgaben geprüft, die Einkaufssumme informativ berechnet. Dabei soll insbesondere geprüft werden: welche Verfahrensdetails und Einkaufssummen je Gemeinde gelten (teilweise noch zu erheben) ob eine Anbindung an Einwohnerregister und Ortsbürgerregister möglich ist Nutzen für Gemeinden: Unterschiede werden als Gemeindevorgaben geführt, ohne eigene Prozessvarianten. Nutzen für Einwohnerinnen und Einwohner: Personalien, Heimatorte und Wohnsitzdauer werden vorausgefüllt; Voraussetzungen und Einkaufssumme sind vor der Einreichung sichtbar. Betroffene Rolle(n) / Abteilung(en): Gemeinderat bzw. Stadtrat / Kommissionen / Ortsbürgergemeindeversammlung / Gesuchstellende Aktueller Stand: Der Service wurde in der Service Factory fachlich erfasst und hier als Grobkonzept zusammengefasst. Der Prozess wird in der Detailausarbeitung weiter geschärft und kann sich noch ändern. Als Nächstes werden die offenen Punkte geklärt.
