Gemeindebürgerrecht für Schweizerinnen und Schweizer beantragen
Ausgangslage / Problem: Der Fachprozess ist kantonal standardisiert. Unterschiede zwischen den Gemeinden bestehen bei Gebühr, zuständiger Stelle und Einreichung, teilweise sind die Unterlagen heute per Post einzureichen. Vorschlag / Idee: Im SSP soll das kantonale Gesuchsformular digital abgebildet werden, ohne eigenes abweichendes Formular. Das SSP zeigt die Voraussetzungen und den Hinweis zum möglichen Verlust des bisherigen Bürgerrechts. Personen- und Wohnsitzdaten werden soweit zulässig übernommen, minderjährige Kinder können einbezogen werden. Die nötigen Nachweise werden hochgeladen, die Gebühr wird je Gemeinde und Personenkonstellation angezeigt. Der Gemeinderat entscheidet. Dabei soll insbesondere geprüft werden: welche lokale Stelle, Gebühr und Einreichorganisation je Gemeinde gelten ob eine Anbindung an das Einwohnerregister und an das kommunale Bürgerrechtsdossier möglich ist welche technischen Bausteine aus dem bestehenden Einbürgerungsservice wiederverwendet werden können Nutzen für Gemeinden: Gesuche gehen digital und mit allen Nachweisen ein. Nutzen für Einwohnerinnen und Einwohner: Voraussetzungen, Nachweise und Gebühr sind vor der Einreichung sichtbar; Entscheid und Status werden im SSP angezeigt. Betroffene Rolle(n) / Abteilung(en): Bürgerrechtsstelle / Gemeindeverwaltung / Gemeinderat / Gesuchstellende Aktueller Stand: Der Service wurde in der Service Factory fachlich erfasst und hier als Grobkonzept zusammengefasst. Der Prozess wird in der Detailausarbeitung weiter geschärft und kann sich noch ändern. Als Nächstes werden die offenen Punkte geklärt.
