Aufbruch- und Grabarbeiten im öffentlichen Strassengebiet beantragen
Ausgangslage / Problem: Aufbrüche im öffentlichen Strassengebiet sind bewilligungspflichtig. Die Gemeinden unterscheiden sich bei Vorlauffristen, Gesuchswegen (Online-Gesuch, Formular, E-Mail, i-map) und dem Umgang mit Wiederinstandstellungsprotokollen. Kantonsstrassen werden separat behandelt. Vorschlag / Idee: Im SSP soll ein Gesuch entstehen, in dem Bauherrschaft, Bauleitung, ausführendes Unternehmen, Aufbruchstelle, Flächen, Zeitraum sowie Verkehrs- und Absperrthemen erfasst werden. Die Vorlauffrist der Gemeinde wird geprüft, ein Situationsplan 1:500 ist Pflicht. Bei Kantonsstrassen wird an die kantonale Stelle verwiesen, bei Bedarf wird der Verkehrsprozess ausgelöst. Nach der Ausführung kann ein Wiederinstandstellungsprotokoll eingereicht werden. Dabei soll insbesondere geprüft werden: ob der Strasseneigentümer über eine GIS-Standortlogik bestimmt werden kann ob das Gesuch mit «Benützung öffentlichen Grundes» verknüpft werden kann, damit Ort und Zeitraum nicht doppelt erfasst werden wie die Gebühr je Gemeinde angezeigt oder erhoben wird Nutzen für Gemeinden: Gesuche gehen mit allen Rollen, Flächen, Terminen und Plan ein; Fristen werden bei der Eingabe geprüft. Nutzen für Einwohnerinnen und Einwohner: Ein Gesuch für Aufbruch, Verkehrsmassnahmen und Wiederinstandstellung; Flächen werden automatisch berechnet. Betroffene Rolle(n) / Abteilung(en): Tiefbau / Bauverwaltung / Polizei und Signalisation / kantonale Tiefbaustelle / Bauherrschaften und Unternehmen Aktueller Stand: Der Service wurde in der Service Factory fachlich erfasst und hier als Grobkonzept zusammengefasst. Der Prozess wird in der Detailausarbeitung weiter geschärft und kann sich noch ändern. Als Nächstes werden die offenen Punkte geklärt.
