Bauvollendung melden und Bauabnahme anfordern
Ausgangslage / Problem: Ein Teil der Gemeinden ist an eBau angeschlossen, wo der Baubewilligungsprozess bis zur Bauabnahme digital abgewickelt wird. Für Gemeinden ohne eBau-Anschluss ist ein Weg über das SSP vorgesehen. Unterschiede bestehen bei Abnahmearten, Fristen und Nachweisen. Vorschlag / Idee: Die Person wählt im SSP das bestehende Bauvorhaben; Projekt, Parzelle, Bauherrschaft und Bewilligungsdaten werden übernommen. Erfasst werden Meldungsart, Fertigstellungsdatum, gewünschter Kontrolltermin und allfällige Abweichungen. Nachweise werden nur verlangt, wenn sie gemäss Baubewilligung nötig sind. In eBau-Gemeinden wird der Vorgang im bestehenden eBau-Dossier weitergeführt, ohne parallelen Prozess. Gemeinden ohne eBau erhalten die Meldung strukturiert über das SSP. Dabei soll insbesondere geprüft werden: wie der Vorgang direkt im bestehenden eBau-Dossier weitergeführt werden kann ob Status und Kontrolltermin ins SSP zurückgegeben werden können Nutzen für Gemeinden: Auch ohne eBau-Anschluss gehen Meldungen strukturiert und mit den nötigen Nachweisen ein. Nutzen für Einwohnerinnen und Einwohner: Daten aus dem Baugesuch werden übernommen und nicht erneut erfasst. Betroffene Rolle(n) / Abteilung(en): Bauverwaltung / Baupolizei / Bauherrschaften Aktueller Stand: Der Service wurde in der Service Factory fachlich erfasst und hier als Grobkonzept zusammengefasst. Der Prozess wird in der Detailausarbeitung weiter geschärft und kann sich noch ändern. Als Nächstes werden die offenen Punkte geklärt.
