Lautsprecherbewilligung beantragen
Ausgangslage / Problem: Die Gemeinden regeln unterschiedlich, ob eine separate Lautsprecherbewilligung nötig ist, ob der Einsatz bereits in der Veranstaltungsbewilligung enthalten ist und welche Angaben verlangt werden. Vorschlag / Idee: Im SSP soll ein Gesuch entstehen, das an einen bestehenden Anlass oder eine Nutzung öffentlichen Grundes anknüpft oder ohne Referenz gestartet werden kann. Erfasst werden Art der Anlage, Zweck, Ort, Zeitraum und verantwortliche Person. Eine Gemeinderegel bestimmt, ob eine separate Bewilligung nötig, im Anlassverfahren enthalten oder nicht erforderlich ist. Die Abgrenzung zur Schall- und Lasermeldung bleibt bestehen. Dabei soll insbesondere geprüft werden: welche Regel je Gemeinde gilt ob Status und Entscheid ins SSP zurückgegeben werden können Nutzen für Gemeinden: Gesuche nach der eigenen Gemeinderegel, mit den nötigen Angaben. Nutzen für Einwohnerinnen und Einwohner: Veranstalter, Ort und Zeit werden übernommen; nur Lautsprecherangaben werden ergänzt. Betroffene Rolle(n) / Abteilung(en): Zuständige kommunale Stelle / Regionalpolizei / Veranstaltende Aktueller Stand: Der Service wurde in der Service Factory fachlich erfasst und hier als Grobkonzept zusammengefasst. Der Prozess wird in der Detailausarbeitung weiter geschärft und kann sich noch ändern. Als Nächstes werden die offenen Punkte geklärt.
