Veranstaltung mit Schall- oder Lasereinsatz melden
Ausgangslage / Problem: Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärktem Schall über 93 dB(A) sind im Kanton Aargau der Gemeinde zu melden. Veranstaltungen mit meldepflichtigem Lasereinsatz werden schweizweit über das Meldeportal des BAG gemeldet. Vorschlag / Idee: Die Meldung soll als Zusatz zum bestehenden Einzelanlass erfasst werden. Das SSP fragt nach Schall, Laser oder beidem und prüft anhand der Angaben die Meldepflicht. Die Schallmeldung geht an die Gemeinde, für Laser führt das SSP zum Meldeportal des BAG. Bei beidem werden zwei Teilvorgänge desselben Anlasses angezeigt. Dabei soll insbesondere geprüft werden: ob eine direkte Anbindung an das Meldeportal des BAG möglich ist Nutzen für Gemeinden: Schallmeldungen gehen mit Pegel, Dauer und verantwortlicher Person strukturiert ein. Nutzen für Einwohnerinnen und Einwohner: Anlassdaten werden übernommen; das SSP zeigt, welche Meldungen erledigt und welche noch extern zu machen sind. Betroffene Rolle(n) / Abteilung(en): Gemeinde / Bundesamt für Gesundheit / Veranstaltende Aktueller Stand: Der Service wurde in der Service Factory fachlich erfasst und hier als Grobkonzept zusammengefasst. Der Prozess wird in der Detailausarbeitung weiter geschärft und kann sich noch ändern. Als Nächstes werden die offenen Punkte geklärt.
