Wirtetätigkeit bzw. Gastwirtschaftsbetrieb anmelden, ändern oder schliessen
Ausgangslage / Problem: Die Aufnahme, Änderung oder Schliessung eines Gastwirtschaftsbetriebs wird heute je Gemeinde unterschiedlich gemeldet, teilweise elektronisch an den Kanton und zusätzlich als unterschriebene Papierversion an die Gemeinde. Die verlangten Betriebsangaben und Nachweise unterscheiden sich. Vorschlag / Idee: Im SSP soll eine Meldung entstehen, in der die Person Aufnahme, Änderung in der Betriebsführung oder Schliessung wählt. Erfasst werden Betrieb, betriebsführende Person und, falls abweichend, die Person mit Fähigkeitsausweis. Bei Änderung oder Schliessung wird der bestehende Betrieb referenziert. Werden Spirituosen abgegeben, wird die Kleinhandelsbewilligung als Teilprozess ausgelöst. Dabei soll insbesondere geprüft werden: welche Betriebsangaben zum gemeindeübergreifenden Kern gehören ob das SSP die heute zusätzlich nötige unterschriebene Papierversion vollständig digital ersetzen kann wie die Übergabe an die Gemeinde und an die kantonale Fachstelle erfolgt Nutzen für Gemeinden: Meldungen gehen mit den nötigen Nachweisen strukturiert ein; Spirituosen werden direkt mit erfasst. Nutzen für Einwohnerinnen und Einwohner: Bei Änderung oder Schliessung werden Betriebsdaten übernommen; keine Doppelerfassung, wenn betriebsführende Person und Fähigkeitsausweis-Inhaber identisch sind. Betroffene Rolle(n) / Abteilung(en): Standortgemeinde / Regionalpolizei / Amt für Verbraucherschutz / Betreibende von Gastwirtschaftsbetrieben Aktueller Stand: Die Leistung ist im eCH-0070 Leistungsinventar als ID 2045 referenziert. Der Service wurde in der Service Factory fachlich erfasst und hier als Grobkonzept zusammengefasst. Der Prozess wird in der Detailausarbeitung weiter geschärft und kann sich noch ändern.
