Plakatierung und temporäre Werbung bewilligen lassen
Ausgangslage / Problem: Die Gemeinden regeln temporäre Plakate und Werbung unterschiedlich: über Regeln zur Nutzung öffentlichen Grundes, eigene Reklamereglemente oder baurechtliche Verfahren. Bestimmte temporäre Reklamen sind bewilligungsfrei. Vorschlag / Idee: Im SSP soll die Person zuerst Werbeart, Standort (privater Grund, öffentlicher Grund, Strassenbereich), Zeitraum und Details erfassen. Daraus bestimmt das SSP den Pfad: keine Bewilligung nötig, kommunales Gesuch, Verbindung mit «Benützung öffentlichen Grundes» oder Weiterleitung zum Bau- bzw. Reklamegesuch über eBau bei dauerhafter Reklame. Nur bei Gesuchspflicht werden Personalien und Unterlagen erfasst. Anlass- und Standortdaten können übernommen werden. Dabei soll insbesondere geprüft werden: wie die Verbindung zu eBau bzw. zum Reklamegesuch umgesetzt wird wie Fälle an Kantonsstrassen mit der kantonalen Stelle abgewickelt werden Nutzen für Gemeinden: Nur bewilligungspflichtige Fälle führen zu einem Gesuch; baurechtliche Reklamen werden direkt in den richtigen Prozess geleitet. Nutzen für Einwohnerinnen und Einwohner: Das SSP zeigt, ob eine Bewilligung nötig ist; bei bewilligungsfreien Fällen werden die Bedingungen angezeigt. Betroffene Rolle(n) / Abteilung(en): Polizei bzw. Gewerbe / Bau und Planung / Zentrale Dienste / kantonale Stellen / Vereine, Veranstaltende und Unternehmen Aktueller Stand: Die Leistung ist im eCH-0070 Leistungsinventar als ID 1067 referenziert. Der Service wurde in der Service Factory fachlich erfasst und hier als Grobkonzept zusammengefasst. Der Prozess wird in der Detailausarbeitung weiter geschärft und kann sich noch ändern.
