Benützung öffentlichen Grundes für bauliche Zwecke beantragen (z. B. Gerüst, Mulde, Kran)
Ausgangslage / Problem: Für Baugerüste, Mulden, Kräne oder Baustelleninstallationen auf öffentlichem Grund braucht es eine Bewilligung. Die Gemeinden unterscheiden sich bei Vorlauffristen, Plänen, Gebühren, Einreichungsweg und zuständiger Stelle. Vorschlag / Idee: Im SSP soll ein Gesuch entstehen, bei dem ein bestehendes Baugesuch bzw. eBau-Dossier referenziert werden kann. Die Person wählt eine oder mehrere Nutzungsarten, erfasst Teilflächen (Gesamtfläche wird berechnet), Zeitraum, Begründung und betroffene Verkehrsflächen. Ein Situations- bzw. Katasterplan ist Pflicht. Die Gebühr wird aus Fläche und Dauer geschätzt. Bei Aufbrucharbeiten wird auf den entsprechenden Service verwiesen, bei Kantonsstrassen weitergeleitet. Dabei soll insbesondere geprüft werden: ob die Koordination mit Tiefbau, Polizei und Werken bei der gesuchstellenden Person bleibt oder durch die Gemeinde übernommen wird ob Erdanker und Nägel als Nutzungsart oder separat geführt werden ob Gemeinde- und Kantonsstrassen über eine GIS-Standortlogik erkannt werden können Nutzen für Gemeinden: Gesuche enthalten Flächen, Dauer und Plan; Fristen werden bei der Eingabe geprüft. Nutzen für Einwohnerinnen und Einwohner: Daten aus dem Baugesuch werden übernommen; Gebührenschätzung vor der Einreichung. Betroffene Rolle(n) / Abteilung(en): Tiefbau bzw. öffentlicher Raum / Polizei / Werke / Kanton / Bauherrschaften und Bauunternehmungen Aktueller Stand: Die Leistung ist im eCH-0070 Leistungsinventar als ID 71 referenziert. Die Gerüstbewilligung wird als Teil des Services «Benützung öffentlichen Grundes für bauliche Zwecke» geführt. Der Service wurde in der Service Factory fachlich erfasst und hier als Grobkonzept zusammengefasst. Der Prozess wird in der Detailausarbeitung weiter geschärft und kann sich noch ändern.
