KiBeG-Prozess: Anpassungen und Personalisierungsbedarf prüfen
Ausgangslage / Problem: Im bestehenden KiBeG-Prozess wurde von einer Gemeinde ein umfassender Anpassungsbedarf gemeldet. Die Rückmeldung betrifft unter anderem die Reihenfolge und Bezeichnung von Feldern, zusätzliche Angaben, neue Abschnitte, Pflichtunterlagen sowie eine Bestätigung durch die antragstellende Person. Ein Teil der Rückmeldungen kann auf fachliche Lücken im bestehenden Standardprozess hinweisen. Andere Punkte wirken eher gemeindespezifisch und müssen deshalb sorgfältig abgegrenzt werden. Vorschlag / Idee: Die gemeldeten Anpassungswünsche sollen fachlich geprüft und mit der IG Soziales abgeglichen werden. Dabei soll insbesondere geklärt werden: welche Angaben im bestehenden KiBeG-Prozess tatsächlich fehlen, welche Anpassungen für mehrere Gemeinden relevant sind, welche Punkte gemeindespezifisch sind und nicht in den Standardprozess übernommen werden sollten, welche Anforderungen über bestehende Konfigurationsmöglichkeiten abgedeckt werden können, ob zusätzliche Pflichtunterlagen oder Bestätigungstexte standardisiert ergänzt werden sollen, ob eine Personalisierung pro Gemeinde möglich und sinnvoll ist. Nutzen für Gemeinden: Falls die Rückmeldungen breit abgestützt sind, kann der KiBeG-Prozess fachlich verbessert und für mehrere Gemeinden vollständiger ausgestaltet werden. Gleichzeitig wird verhindert, dass der Standardprozess zu stark auf einzelne Gemeindebedürfnisse zugeschnitten wird. Nutzen für Einwohnerinnen und Einwohner: Ein klarer und vollständiger Prozess hilft Antragstellerinnen und Antragstellern, die notwendigen Angaben und Unterlagen korrekt einzureichen. Dadurch können Rückfragen und Nachreichungen reduziert werden. Betroffene Rolle(n) / Abteilung(en): Sozialdienst / Gemeindeverwaltung / Fachstelle Kinderbetreuung / Finanzen / Steuern / Einwohnerinnen und Einwohner. Aktueller Stand: Eine detaillierte Rückmeldung aus der Praxis liegt vor. Der Bedarf soll mit dem heutigen KiBeG-Prozess abgeglichen und anschliessend mit der IG Soziales fachlich beurteilt werden.