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Alimentenbevorschussung beantragen

Ausgangslage / Problem: Der Kernprozess ist kantonal geprägt und in allen Gemeinden gleich. Unterschiede bestehen bei der zuständigen Fachstelle, den Einreichungswegen und einzelnen zusätzlichen Nachweisen. Gemäss Einschätzung des kantonalen Sozialdienstes ist für das Gesuch eine händische Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Vorschlag / Idee: Im SSP soll ein Gesuch entstehen, das über einen gemeinsamen Einstieg «Alimentenhilfe» startet: Kind, unterhaltspflichtige Person, Rechtstitel und Rückstände werden einmal erfasst, danach werden Inkassohilfe und/oder Alimentenbevorschussung angeboten. Für die Bevorschussung werden zusätzlich Haushalt und finanzielle Situation erfasst sowie Rechtstitel, Rückstandsliste und Finanznachweise hochgeladen. Zuständig ist die Gemeinde am Wohnsitz des Kindes. Jeder Anspruch bleibt separat prüfbar. Die Auszahlung erfolgt über den Fach- bzw. Finanzprozess der Gemeinde, das SSP zeigt Entscheid und Status. Dabei soll insbesondere geprüft werden: ob und wie ein digitaler Antrag trotz Unterschriftserfordernis möglich ist, z. B. mit qualifizierter elektronischer Signatur ob eine Anbindung an die Alimenten- bzw. Sozialfallführung möglich ist Nutzen für Gemeinden: Gesuche gehen mit Rechtstitel, Rückständen und Finanznachweisen vollständig bei der zuständigen Fachstelle ein. Nutzen für Einwohnerinnen und Einwohner: Angaben für Bevorschussung und Inkassohilfe werden nur einmal erfasst; Status von der Einreichung bis zum Entscheid. Betroffene Rolle(n) / Abteilung(en): Sozial- bzw. Alimentenfachstelle / kantonaler Sozialdienst / gesetzliche Vertretungen / volljährige Kinder in Ausbildung Aktueller Stand: Ein Formularentwurf liegt vor und wurde mit der IG Soziales besprochen. Aufgrund des Unterschriftserfordernisses wurde die Umsetzung vorerst zurückgestellt. Der Service wurde zusätzlich in der Service Factory fachlich erfasst und hier als Grobkonzept zusammengefasst. Der Prozess wird in der Detailausarbeitung weiter geschärft und kann sich noch ändern.