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KiBeG: Kostenbeteiligung Kinderbetreuung online abrechnen

Ausgangslage / Problem: Beim bestehenden KiBeG-Prozess stellt sich die Frage, ob auch die nachgelagerte Abrechnung der Kostenbeteiligung digital über das Smart Service Portal abgewickelt werden soll. Personen mit bereits bewilligter Kinderbetreuung müssen für die Abrechnung ihre Rechnungen, Quittungen oder weiteren Nachweise einreichen. Heute ist noch offen, ob und wie dieser Schritt als digitaler Service im SSP angeboten werden soll. Vorschlag / Idee: Es soll geprüft werden, ob der bestehende KiBeG-Prozess um einen zusätzlichen Service zur Einreichung von Rechnungen oder Quittungen erweitert werden kann. Ziel wäre, dass berechtigte Personen ihre Unterlagen online einreichen können, damit die Gemeinde die Kostenbeteiligung effizient prüfen und abrechnen kann. Dabei muss insbesondere geklärt werden: ob der Service nur für Personen mit bereits bewilligter Kinderbetreuung zugänglich sein soll, wie die Berechtigung geprüft werden kann, ob ein offenes Formular ohne vorgängige Berechtigungsprüfung ausreichend wäre, ob eine Schnittstelle zu einem Fachsystem notwendig wäre, ob der Bedarf bei mehreren Gemeinden besteht oder nur punktuell relevant ist. Nutzen für Gemeinden: Gemeinden könnten Unterlagen zur Abrechnung der Kinderbetreuung strukturierter und digital entgegennehmen. Dies kann die Bearbeitung vereinfachen und Medienbrüche reduzieren, sofern der Prozess fachlich und technisch sauber abgegrenzt ist. Nutzen für Einwohnerinnen und Einwohner: Berechtigte Personen könnten Rechnungen und Quittungen zeitlich und örtlich flexibel einreichen, ohne diese per Post oder E-Mail an die Gemeinde senden zu müssen. Betroffene Rolle(n) / Abteilung(en): Sozialdienst / Gemeindeverwaltung / Fachstelle Kinderbetreuung / Einwohnerinnen und Einwohner mit bewilligter Kinderbetreuung. Aktueller Stand: Der Bedarf ist grundsätzlich bekannt, soll aber fachlich nochmals abgeholt und mit der IG Soziales geprüft werden. Insbesondere ist offen, ob der Service mit oder ohne Zugriffsbeschränkung umgesetzt werden soll.